Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Herstellung und Lieferung von Fasssaunen durch die vitkon GmbH (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet).

(2) Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

 

2. Unterscheidung zwischen Unternehmern und Verbrauchern


(1) Einige Regelungen dieser AGB gelten nicht gegenüber allen Kunden, sondern nur gegenüber Verbrauchern oder aber nur gegenüber Unternehmern. Wo dies der Fall ist, ist es an der betreffenden Stelle dieser AGB jeweils besonders gekennzeichnet. 


(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist entsprechend der gesetzlichen Definition in § 13 des bürgerlichen Gesetzbuches jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind entsprechend der gesetzlichen Definition in § 14 des bürgerlichen Gesetzbuches natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.


 

3. Kündigung des Kunden (sofern ein Kündigungsrecht besteht)

(1) Sofern dem Kunden ein Kündigungsrecht nach § 648 BGB zusteht, sind wir im Falle einer Kündigung berechtigt, dem Kunden den Differenzbetrag zwischen der vereinbarten Vergütung und demjenigen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben, zu berechnen.

(2) Anstelle einer konkreten Berechnung des Differenzbetrages im Sinne des vorstehenden Absatzes (1) können wir eine pauschalierte Stornoentschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung berechnen. Wenn Sie nachweisen, dass der Differenzbetrag im Sinne des vorstehenden Absatzes (2) niedriger ist, gilt dieser niedrigere Betrag.

 

4. Eigentumsvorbehalt

(1) Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

5. Mängelansprüche (Gewährleistung)

(1) Gegenüber Verbrauchern gilt: Für unsere Gewährleistungsverpflichtungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.


(2) Gegenüber Unternehmern gilt: 
Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuchs, so hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. 
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist,

i. wenn es sich bei der Ware um ein Bauwerk handelt oder um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff)

ii. für Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

 

6. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:


(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 


(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 


(3) Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.


(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.


(5) Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt. 


 

7. Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(2) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.